Clearingstelle EEG|KWKG
Klärung von Rechtsfragen des EEG und schnellere Streitschlichtung bei erneuerbaren Energien

I. Überblick
Die Clearingstelle EEG|KWKG klärt sowohl generelle Rechts- und Anwendungsfragen des EEG als auch Streitigkeiten im Einzelfall. Eingerichtet durch das Bundesumweltministerium und fortgeführt vom Bundeswirtschaftsministerium, stehen ihre Dienstleistungen allen offen, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berechtigt und verpflichtet sind.
Einseitige Rechts- oder Projektberatung erbringt sie als neutrale Institution jedoch nicht.
II. Verfahren
Die Clearingstelle EEG|KWKG unterhält einen intensiven fachlichen Austausch in juristischer, technischer und ökonomischer Hinsicht. Daher sind alle im Bereich erneuerbare Energien tätigen Vereine, Verbände und sonstigen Interessengruppen sowie öffentlichen Stellen eingeladen, sich bei dieser zu registrieren. Die akkreditierten Institutionen werden an den nachfolgend aufgeführten Verfahren beteiligt.
Im Empfehlungsverfahren beantwortet die Clearingstelle EEG|KWKG generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG|KWKG, die von besonderer Bedeutung sind und eine Vielzahl von Anlagenbetreiberinnen, -betreibern und Netzbetreibern sowie in der Regel mehr als einen Energieträger betreffen.
Empfehlungen werden durch die Clearingstelle EEG|KWKG insbesondere auf Anregung von Verbänden, Behörden oder Netz- bzw. Anlagenbetreibern eingeleitet. Die Clearingstelle EEG|KWKG beteiligt dabei die bei ihr z.Zt. rund 100 registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände an der Entscheidungsfindung, um deren Fachkompetenz und Interessen zu berücksichtigen: Sie ruft zur Stellungnahme auf und setzt sich vor Abfassung der Empfehlung mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinander. An einer Empfehlung sind darüber hinaus zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer von BDEW und BEE beteiligt.
Im Hinweisverfahren beantwortet die Clearingstelle EEG|KWKG generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG, die in der Regel nur einen Energieträger bzw. Fragen von geringerer Komplexität betreffen. Infolge dessen werden regelmäßig nur die von der Thematik der jeweiligen Hinweisfrage betroffenen registrierten Verbände und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme aufgefordert.
Im Votumsverfahren rufen die Parteien einer konkreten Auseinandersetzung die Clearingstelle EEG|KWKG an, weil sie sich eine rechtliche Begutachtung ihres Einzelfalles durch unabhängige Expertinnen und Experten wünschen. Die Clearingstelle EEG|KWKG beurteilt im Votum, wie der konkrete Streitfall nach dem EEG zu lösen ist. Ein Votum ist nicht aus sich heraus rechtsverbindlich, aber den Parteien steht offen, es rechtsverbindlich zu machen, indem sie dies miteinander vereinbaren. Stellt die Clearingstelle EEG|KWKG die grundsätzliche Bedeutung der Sache fest, werden regelmäßig zwei der bei ihr akkreditieren Verbände an der Entscheidungsfindung beteiligt – auf jeder Seite einer. Voten werden anonymisiert auf der Internetpräsenz der Clearingstelle EEG|KWKG veröffentlicht.
Im Einigungsverfahren hilft die Clearingstelle EEG|KWKG den Parteien, selbst eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Sie strukturiert als neutrale Moderatorin das Gespräch. Das Einigungsverfahren unterliegt strikter Diskretion. Einigen sich die Parteien, schließen sie als Abschluss des Verfahrens einen Vertrag miteinander (Einigung). Einigungen werden daher nicht veröffentlicht.
Im schiedsrichterlichen Verfahren agiert die Clearingstelle EEG|KWKG als Schiedsgericht im Sinne des Zehnten Buches der Zivilprozessordnung. Schiedssprüche wirken wie ein Gerichtsurteil und beenden einen Konflikt somit grundsätzlich endgültig. Schiedssprüche werden anonymisiert veröffentlicht, falls sie sich hierfür eignen und die Parteien zustimmen.
Votums-, Einigungs- und schiedsrichterliche Verfahren kommen nur zustande, wenn alle Parteien dem zustimmen.
Im Stellungnahmeverfahren gibt die Clearingstelle EEG|KWKG auf Wunsch eines Gerichtes, bei dem eine EEG-rechtliche Streitigkeit anhängig ist, als Expertinnen- und Expertengremium eine Einschätzung der Rechtslage gegenüber dem Gericht ab.
Die Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG|KWKG setzt den Rahmen der einzelnen Verfahren für alle Beteiligten.
Die Entgeltordnung legt die von den Parteien eines Verfahrens zu zahlenden Entgelte fest, die mit Hilfe des Entgeltrechners vorab ermittelt werden können.
III. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Clearingstelle EEG|KWKG begrüßt und fördert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Voraussetzung für die Einbeziehung von öffentlichen Stellen und Verbänden ist, dass sich diese bei der Clearingstelle EEG|KWKG registrieren bzw. akkreditieren lassen.
IV. Fachgespräche
Die Clearingstelle EEG|KWKG führt mehrmals im Jahr Fachgespräche durch, um den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch über das EEG zu fördern, über ihre Tätigkeit zu berichten und Anregungen für die eigene Arbeit zu sammeln.
V. Datenbank
Des Weiteren stellt die Clearingstelle EEG|KWKG auf ihrer Internetpräsenz eine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen sowie von Literaturbeiträgen und Gutachten zur Verfügung. In ihrem elektronischen Rundbrief informiert die Clearingstelle EEG|KWKG alle interessierten Abonnenten regelmäßig über ihre aktuellen Arbeitsergebnisse und neue Entwicklungen im Recht der Erneuerbaren Energien.
VI. Zusammensetzung der Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG besteht derzeit aus knapp 20 Mitarbeitern, die rund 16 Vollzeitstellen ausüben. Rund die Hälfte sind Mitglieder und Koordinatoren. Durch deren Qualifikationen als Volljuristen, Juristen und Ingenieure wird das Kompetenzspektrum zwischen Rechts-, Wirtschafts- und Ingenieurswissenschaften interdisziplinär abgedeckt. Die andere Hälfte der Belegschaft arbeitet als Assistentinnen und Geschäftsstellenmitarbeiterinnen sowie im Bereich IT administrativ, kaufmännisch und strategisch.
VII. Kontakt
Die Clearingstelle EEG|KWKG freut sich auf Ihren Kontakt!
Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Telefon: 030 2061416-0
Telefax: 030 2061416-79
Anfrageformular: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/anfrageformular
Rundbrief: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rundbrief
E-Mail: post@clearingstelle-eeg-kwkg.de
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